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Dichtheitskontrollen

Dichtheitskontrollen an Kälte-und Klimaanlagen

Änderungen bezüglich der Dichtheitsprüfungen:

In der neuen F-Gase Verordnung gilt nicht mehr die Kältemittelfüllmenge der Anlage in kg als Maßstab für die Anzahl der auszuführenden Dichtheitsprüfungen sondern das CO2 Äquivalent des enthaltenen Kältemittels. Die neuen Grenzwerte für die Bestimmung der auszuführenden Dichtheitsprüfungen sind wie folgt:

Für die Durchführung der Dichtheitskontrollen gelten die folgenden Abstände:

alle 12 Monate

bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO 2 -Äquivalent oder mehr, aber weniger als 50 Tonnen CO 2 -Äquivalent enthalten, mindestens alle 12 Monate, oder mindestens alle 24 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist;

alle 6 Monate

bei Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 50 Tonnen CO 2 -Äquivalent oder mehr, aber weniger als 500 Tonnen CO 2 -Äquivalent enthalten, mindestens alle sechs Monate, oder mindestens alle 12 Monate, wenn ein Leckage-Erkennungssystem installiert ist;

Beispiel:

R404a_Anlage mit einem Füllgewicht von 1,32 kg, muss künftig alle 12 Monate geprüft werden, da dies fünf Tonnen CO 2 -Äquivalent entspricht.

 

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